Montenegro tritt selbstbewusst in die EU ein und übernimmt aktiv die Erfahrungen der europäischen Länder im Bereich der Interaktion mit der IT-Sphäre.
Nach Kroatien, Estland und anderen Ländern hat die montenegrinische Regierung ein Programm zur Gewinnung von Freiberuflern entwickelt. Ziel dieses Programms ist es, günstige Migrationsbedingungen für das Leben und Arbeiten digitaler Nomaden zu schaffen.
Im Juli 2022 wurden Änderungen des Ausländergesetzes vorgenommen, dank denen Fachkräfte, die im IT-Bereich tätig sind, nun eine Aufenthaltserlaubnis in Montenegro erhalten können. Und im Dezember wurden Satzungen und Anforderungen an die Dokumente der Bewerber verabschiedet.
Im Rahmen des Programms haben Freiberufler und Telearbeiter die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis in Montenegro für einen Zeitraum von 2 Jahren zu erhalten, mit dem Recht auf Verlängerung um weitere 2 Jahre. Nach diesem Zeitraum – 4 Jahre – kann innerhalb von 6 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis auf derselben Grundlage beantragt werden. Dies macht es unmöglich, in Zukunft einen dauerhaften Aufenthalt zu erhalten (gleichzeitig wird im benachbarten Kroatien eine Aufenthaltserlaubnis für einen Nomaden für 1 Jahr ohne Verlängerungsrecht ausgestellt. Sie können nach sechs Jahren erneut eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen Monate).
Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden beantragen?
Im Gesetzestext wird ein digitaler Nomade (Freiberufler) als ein ausländischer Staatsbürger definiert, der über das Internet arbeitet (angestellt oder arbeitet) für ausländische Unternehmen oder für seine eigene juristische Person, die außerhalb Montenegros registriert ist.
Für einen langfristigen Aufenthalt in Montenegro auf dieser Grundlage gibt es zwei Möglichkeiten:
• Aufenthaltserlaubnis für einen Nomaden für 2 Jahre (ohne die Möglichkeit, in Zukunft einen dauerhaften Aufenthalt zu erhalten)
• Nationales montenegrinisches Visum D. Dieses Visum berechtigt zum Aufenthalt im Land bis zu 90 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise innerhalb von 180 Tagen (Regel 90/180).
Wenn die Staatsbürgerschaft des Antragstellers zur visumfreien Einreise nach Montenegro berechtigt (nicht für touristische Zwecke), können Sie bereits im Land befindliche Dokumente beantragen.
Wenn die Staatsbürgerschaft des Antragstellers eine Visumseinreise erfordert, müssen Sie zuerst Dokumente bei der montenegrinischen Botschaft oder dem montenegrinischen Konsulat im Land der Staatsbürgerschaft einreichen, um ein D-Visum zu erhalten. Verwenden Sie dann dieses Visum, um nach Montenegro einzureisen und eine Nomaden-Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Liste der Dokumente, die für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für Nomaden erforderlich sind:
• Arbeitsvertrag, Vertrag, anderes Dokument, das die Tatsache bestätigt, dass die Arbeit aus der Ferne für eine ausländische oder eigene juristische Person ausgeführt wurde, die außerhalb Montenegros registriert ist.
• Polizeiliches Führungszeugnis frühestens 6 Monate vor Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
• Dokumente zur Bestätigung der finanziellen Sicherheit (monatliches Einkommen) für das Jahr vor der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis: mindestens drei monatliche Mindestgehälter in Montenegro, 1350 Euro. (der monatliche Mindestlohn in Montenegro beträgt derzeit 450 Euro).
• Ein Dokument, das die Verfügbarkeit einer Wohnung bestätigt: Eigentumsnachweis für Wohneigentum; Mietvertrag über Immobilien; Aufenthaltsbestätigung einer wirtschaftlichen oder juristischen Person oder eines Einzelunternehmers mit einer Erlaubnis zur Vermietung von Wohnräumen.
• Krankenversicherung ausgestellt von einer internationalen oder anderen Versicherungsgesellschaft. Die Gültigkeitsdauer muss mindestens 30 Tage ab dem Datum der Einreichung der Dokumente betragen.
• Ein Dokument, das die Verfügbarkeit einer obligatorischen Krankenversicherung und Rentenversicherung am Ort der Registrierung des Arbeitgebers bestätigt.
• Für Bürger von Ländern, die ein Visumregime mit Montenegro vorsehen - ein nationales montenegrinisches Visum D.
Eine Aufenthaltserlaubnis für einen Nomaden berechtigt nicht dazu, in Montenegro zu arbeiten oder Dienstleistungen zu erbringen, da es eine Einkommensquelle gibt - ein Gehalt in einem ausländischen Unternehmen. Gleichzeitig sind Nomaden jedoch von der Zahlung von Steuern und der Führung von Steuerunterlagen auf dem Territorium Montenegros für Arbeitstätigkeiten befreit, auf deren Grundlage sie ein Gehalt erhalten.
Auch die Familienangehörigen von Freiberuflern – Ehegatten und minderjährige Kinder – können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wenn Sie als digitaler Nomade eine Aufenthaltserlaubnis in Montenegro erhalten möchten, hilft Ihnen unsere Agentur, ein Dokumentenpaket zusammenzustellen und es bei den zuständigen Stellen einzureichen.
Lassen Sie sich zur Unterstützung bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beraten.